Soziotherapie aus fachlicher Sicht

Soziotherapie ist eine Hilfeleistung nach §37a SGB V und belastet nicht das Budget des behandelnden Arztes, da die Verordnung außerhalb des patienten-/praxisbezogenen Kassen-Budgets erfolgt.
Es werden immer zunächst 30 Stunden verordnet, bis zu 120 Stunden sind im Zeitraum von 3 Jahren möglich.
Alle psychiatrischen Diagnosen (ICD-10 F00 – F99) sind verordnungsfähig. 

Hierbei muss unter Umständen, je nach Schwere der Hauptdiagnose, eine somatische oder psychiatrische Co-Morbidität vorliegen. 

Auch Problemlagen in der Haushaltsführung, Mobilität (Gehbehinderungen z.B.) oder beim selbstständigen Aufsuchen von ärztlicher oder therapeutischer Hilfe werden berücksichtigt, sodass ein Patient mit einer F 32.2. mit Co-Morbidität oder einer der genannten Einschränkungen die Bedingungen für eine Soziotherapie erfüllt.

Bei schwerwiegenden psychischen Erkrankungen muss keine zusätzliche Problemlage vorliegen.

Das betrifft Diagnosen aus... 

...dem schizophrenen Formenkreis (ICD-10-Abschnitt F20–20.6, F21,

F22, F24, F25) oder

...der Gruppe der affektiven Störungen mit psychotischen Symptomen (ICD-10-Abschnitt

F31.5, F32.3, F33.3).

Für die Indikation der Therapie ist außerdem die Einschätzung des GAF Wertes von Bedeutung. Die Orientierung liegt bei 40-50 Punkten.

Das Ziel der Therapie ist sowohl die Verbesserung des eigenen Umgangs mit der Erkrankung als auch der Situation im Sinne des Patienten. 

Der Patient setzt sich hierbei bestenfalls selbst seine Ziele und bestimmt diese – im Trialog mit dem Arzt und dem Therapeuten - mit. 

Die Ziele sollten selbstverständlich für den Patienten erreichbar und realistisch sein. 
Krankenhausvermeidung bzw. die Verkürzung von stationären Aufenthalten ist außerdem eine der Hauptaufgaben einer Soziotherapie. 

Somit trägt diese auch zur allgemeinen Wirtschaftlichkeit der Leistungen an den behandelten Personen bei und ist damit ganz im Sinne der Steuerzahler und der Beitragspflichtigen.

Der Weg zur Soziotherapie

Folgende Fachgruppen dürfen Soziotherapie verordnen:

- Neurologie
- Nervenheilkunde
- Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
- Psychiatrie und Psychotherapie
- Kinder- und Jugendpsychiatrie (in therapeutisch begründeten Fällen in der Übergangsphase ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres)
- Fachärzte mit Zusatzweiterbildung Psychotherapie
- Psychologische Psychotherapeuten
- Kinder- und Jugendlichentherapeuten (in therapeutisch begründeten Fällen in der Übergangsphase ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres)
- Psychiatrische Institutsambulanzen bzw. dort tätige Fachärzte

Hausärzte dürfen Probestunden verordnen. 

Es gilt das Muster 26 & 27 für die Soziotherapie. 

Hier werden die Diagnosen / Co-Morbidität, GAF Wert und der Behandlungsplan festgelegt. 
Für Hausärzte gilt das Muster 28 zur Indikationsstellung bei Überweisung an einen Facharzt (umfasst 5 Probestunden).


Die Abgrenzung zu anderen Leistungen erfolgt u.a. aufgrund des GAF Wertes. 

Dieser orientiert sich bei der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege (APP / pHKP ) unterhalb von 40 Punkten. 

Eine Verordnung zusammen mit Leistungen der Eingliederungshilfe (SGV IX / Assistenz) ist unter Umständen möglich und richtet sich nach den Vorgaben der jeweiligen Krankenkasse. 
In der Regel verfügen Patienten der Eingliederungshilfe über einen höheren wöchentlichen Unterstützungsbedarf und sind unter Umständen weniger therapiefähig, da sie oft länger im System sind und bereits Therapien durchlaufen haben. 

Für die fachärztliche Verordnung muss vorher eine Genehmigung bei der Kassenärztlichen Vereinigung erwirkt werden. 

Diese finden Sie als „Antrag auf Abrechnungsgenehmigung zur Verordnung von Soziotherapie“ bei der Kassenärztlichen Vereinigung.
Hausärzte können die Probestunden zur Überprüfung der Indikation ohne weiteres verordnen.

Indikation 

Für die Soziotherapie gelten folgende Einschränkungen, die bei Patienten vorliegen sollten (auch anteilig), die Grundlage einer soziotherapeutischen Indikation sind:

- Störung des Antriebs, der Ausdauer und Belastbarkeit
- Unfähigkeit der Alltagsstrukturierung
- Einschränkungen im planerischen Denken und Handeln
- eingeschränkter Realitätsbezug
- fehlende Konfliktlösungskompetenzen
- Einschränkungen in der Kontakt- und Kritikfähigkeit
- Störung der kognitiven Fähigkeiten wie Konzentration und Merkfähigkeit
- Lernleistung und problemlösendes Denken sind eingeschränkt
- krankheitsbedingter, fehlender Zugang zur eigenen Symptomatik
- erkennen von Krisen und Konfliktsituationen fällt schwer

Hierfür werden dann im Betreuungsplan Ziele und Maßnahmen vereinbart.
Diese sind u.a.:

- Förderung der Konfliktlösungsfähigkeit
- Verbesserung der kognitiven Fähigkeiten
- Unterstützung bei Behördenangelegenheiten
- Klärung der beruflichen Situation
- erstellen von Wochenplänen
- Krisenintervention / erstellen eines Krisenplans
- Förderung sozialer Kontakte
- Verbesserung des Antriebs, der Ausdauer und der Belastbarkeit
- das Üben von Entspannungspraktiken
- Angsttraining / Einkaufstraining / Soziales Training
- Zugang zur eigenen Erkrankung finden
- Entlastende Gespräche
- Verbesserung der Alltagsstruktur
- erschließen von weiteren Hilfen
- Sicherstellung der ärztlichen Versorgung
- Förderung des selbstständigen und selbstgesteuerten Handelns / Verbesserung der eigenen Willensbildung
- Vermeidung von stationären Aufenthalten

Gerne übernehme ich die Ausstellung der Verordnung in Absprache mit Ihnen, als behandelnder Arzt, spreche diese mit dem Klienten ab und leite sie an die Krankenkasse weiter.

Sie finden eine ausführliche Beschreibung für Verordner unter dem Link der KV












Abgrenzung zu anderen Leistungen

Soziotherapie kann allerdings als eine Pufferlösung zwischen anderen Leistungen dienen oder den Patienten helfen, diese zu erschließen. 

So kann eine APP / pHKP als Krisenhilfe in längeren Krisen dienen, solange die Soziotherapie pausiert. 

In der Soziotherapie stehen in der Regel nicht genug Stunden für dauerhafte Krisenintervention zur Verfügung und die Therapie wird ggf. beim Verbrauchen des Kontingents vor Ablauf der 3 Jahre beendet, was nicht immer wünschenswert ist. 

(Eine erneute, frühzeitige Verordnung ist zwar grundsätzlich möglich, stellt aber einen Ausnahmefall dar).

Auch eine Einbindung während einer Wartezeit für eine Eingliederungshilfeleistung wie Assistenzleistung (ehemals “Ambulant Betreutes Wohnen”) ist denkbar. In manchen Fällen kann Soziotherapie auch eine Eingliederungshilfeleistung ersetzen, die sonst eher viele Kontakte vorsieht. 

Manchmal sind Patienten mit der Frequenz der Termine überfordert und wünschen sich weniger und flexiblere Termine. 

Dies kann über eine Soziotherapie abgegolten werden. 

Auch nach Auslaufen einer Eingliederungshilfeleistung kann eine Soziotherapie die nötige Sicherheit schaffen, den Patienten auf den letzten Schritten bei der Ablösung aus dem System zu begleiten und wiederkehrenden Hospitalisierungen entgegenzuwirken.